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Hilfen beim Immobilienerwerb in Luxemburg: Was bleibt 2026
Steuern 4. Januar 2026 9 Min. Lesezeit

Hilfen beim Immobilienerwerb in Luxemburg: Was bleibt 2026

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Von Sellect.lu

Immobilienexperte in Luxemburg

Trotz eines zugänglicher gewordenen Marktes bleibt der Kauf in Luxemburg eine finanzielle Herausforderung. Glücklicherweise bestehen 2026 mehrere Hilfen fort. Für Verkäufer ermöglicht die Kenntnis dieser Maßnahmen ein besseres Verständnis des Profils und des tatsächlichen Budgets Ihrer potenziellen Käufer.

Der Bëllegen Akt (Steuergutschrift)

Die wichtigste Hilfe:

  • Bis zu 40.000 € pro Person (80.000 € für ein Paar)
  • Auf Registrierungs- und Überschreibungsgebühren
  • Reserviert für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes
  • Nicht erstattungsfähig (Gutschrift, keine Subvention)

Reduzierte Mehrwertsteuer von 3% (nur Neubau)

Für den Kauf eines Neubaus (VEFA) als Hauptwohnsitz:

  • Mehrwertsteuer 3% statt 17%
  • Erhebliche Ersparnis: 14% des Preises
  • Gedeckelt (etwa 50.000 € Ersparnis je nach Preis)
  • Nicht mit bestimmten anderen Hilfen kombinierbar

Die Zinssubvention

Der Staat übernimmt einen Teil der Zinsen Ihres Darlehens:

  • Jährliche Subvention auf gezahlte Zinsen
  • Betrag variiert nach Einkommen und Familienzusammensetzung
  • Begrenzte Dauer (in der Regel 10 Jahre)
  • Antrag nach Unterzeichnung des Darlehens zu stellen

Die Erwerbsprämie (Wohnungsbauförderung)

Direkte Hilfe für einkommensschwache Haushalte:

  • Betrag nach Einkommen und Kinderzahl
  • Kann mehrere tausend Euro erreichen
  • Strenge Einkommensbedingungen
  • Beim Wohnungsbauministerium zu beantragen

Die Staatsgarantie

Für diejenigen, denen Eigenkapital fehlt:

  • Der Staat kann bis zu 30% des Darlehens garantieren
  • Erleichtert den Zugang zu Krediten
  • Einkommensbedingungen zu erfüllen
  • Reduziert den Eigenkapitalbedarf

Was sich kürzlich geändert hat

Bemerkenswerte Entwicklungen der letzten Jahre:

  • Beibehaltung des Bëllegen Akt trotz Diskussionen
  • 3% Mehrwertsteuer verlängert, aber unter verschärften Bedingungen
  • Zinssubvention an den neuen Zinskontext angepasst
  • Neue Kriterien für bestimmte Wohnungsbauförderungen

Auswirkungen für Verkäufer

Diese Hilfen beeinflussen Ihren Verkauf:

  1. Tatsächliches Käuferbudget: Ein für Bëllegen Akt berechtigter Käufer hat 80.000 € zusätzliche Kaufkraft
  2. Käuferprofil: Die Hilfen ziehen Erstkäufer und Familien an
  3. Verkaufsargument: Eine für mehrere Hilfen berechtigte Immobilie verkauft sich besser
  4. Konkurrenz Bestand/Neubau: Die 3% Mehrwertsteuer begünstigt Neubauten

Tipp

Erwähnen Sie in Ihren Anzeigen, wenn Ihre Immobilie für den Bëllegen Akt berechtigt ist (fast alle Immobilien sind es). Das beruhigt Käufer hinsichtlich der Gesamtanschaffungskosten.

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Von Sellect.lu

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