Mehrwertsteuer beim Immobilienverkauf
Wann fällt MwSt an? Neubauten, gewerbliche Nutzung, Grundstücke - die Regeln verstehen.
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Die Mehrwertsteuer beim Immobilienverkauf in Luxemburg folgt spezifischen Regeln. Gebrauchte Wohnimmobilien sind meist befreit, Neubauten und Gewerbe haben eigene Regelungen. Verstehen Sie, was für Ihre Situation gilt.
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Klare Regeln
Wann fällt MwSt an?
Ausnahmen
Wohnimmobilien oft befreit.
Neubauten
Besonderheiten erklärt.
Gewerbe
Optionen für gewerbliche Objekte.
Grundregeln der Immobilien-MwSt
Gebrauchte Wohnimmobilien: MwSt-befreit, Käufer zahlt Registrierungsgebühr. Neubauten (Erstverkauf): MwSt-pflichtig (17% oder 3% reduziert für Hauptwohnsitz). Gewerbe: Grundsätzlich befreit mit Option zur Besteuerung.

Wie funktioniert es?
Immobilientyp
Wohnen oder Gewerbe?
Alter
Neubau oder Bestand?
MwSt-Status
Befreit oder steuerpflichtig?

Besonderheiten bei Neubauten
Beim Erstverkauf einer neuen Immobilie fällt MwSt an. Für Wohnraum als Hauptwohnsitz gilt der reduzierte Satz von 3%. Die nicht abziehbare MwSt erhöht die Kosten für den Käufer - relevant für Ihre Preisgestaltung.
Was Sie wissen sollten
Wichtige Punkte zur Immobilien-MwSt:
- Als Privatverkäufer von gebrauchtem Wohnraum: keine MwSt
- Bei Neubauten: MwSt ist im Preis enthalten oder ausgewiesen
- Gewerbliche Transaktionen: professionelle Beratung nötig
- Käuferseite beachten: MwSt beeinflusst deren Gesamtkosten

Häufig gestellte Fragen
Alles was Sie wissen müssen
Weiterführende Inhalte
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